Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz und Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung gilt ab 01.07.2010 und ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Erhebung von Gebühren und Umlagen (§ 6 Abs. 2 Vereinssatzung).

§ 2 Beschlüsse

Der Gesamtvorstand beschließt die Höhe des Beitrags, der Aufnahmegebühr und der Umlagen.

§ 3 Mitgliedsformen

  1. Aktive Mitgliedschaft
  2. Passive Mitgliedschaft

§ 4 Beiträge

  • Aktive Mitglieder bis 18 Jahre € 9,00 monatlich
  • Aktive Mitglieder über 18 Jahre € 10,00 monatlich
  • Familienbeitrag (mind. 3 Pers. im gleichen Haushalt) € 20,00 monatlich
  • Passive Mitglieder über 60 Jahre € 7,00 monatlich
  • Passive Mitglieder bis 60 Jahre (nur auf Antrag) € 7,00 monatlich

Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, werden im folgenden Jahr als „passives Mitglied“ geführt.

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Passive Mitgliedschaften für Erwachsene unter 60 Jahren müssen beantragt werden.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h), der Verwaltungsberufsgenossenschaft und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) in Höhe der vom lsb h festgelegten Sätze.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung jährlich, halbjährlich oder quartalsweise vom Girokonto abgebucht.
  6. Bei Mahnungen werden Bearbeitungsgebühren von EUR 5,00 pro Mahnung zuzüglich der vom Kreditinstitut in Rechnung gestellten Gebühren erhoben.
  7. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsumlagen zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt von der Abteilungsleitung entsprechend zu informieren.

§ 5 Gebühren

  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  2. Die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Umlagen wird durch Programme zur elektronischen Datenverarbeitung unterstützt. Die dazu erhobenen personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach den Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und dienen ausschließlich der Mitgliedsbeitragsverwaltung sowie dem satzungsgemäßen Vereinszweck.

 

Gemäß Beschluss des Gesamtvorstands vom 30.05.2010 wird die Beitragsordnung hiermit ausgefertigt:

 

Lampertheim, 31.05.2010

(Frank Schall)
Vorsitzender
(Ralf Müller)
Stellv. Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seite drucken Seite drucken