Aktuelle Pandemiesituation (Stand 21.05.2021)
Kreis Bergstraße ohne bundesweite Notbremse
Am heutigen Freitag, dem 21.05.2021 hat der Kreis Bergstraße die Stufe 1 (Inzidenz unter 100) erreicht. Dies bedeutet, dass ab sofort wieder die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen greift.
Sportbetrieb
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist in Stufe 1 nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand gestattet. Paare gelten als ein Hausstand. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt. Der Schulsport ist gestattet. Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freien zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen nachkommen können. Vollständig geimpfte und genesene Personen sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.
Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) in Stufe 1 lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, mit Genesenen oder vollständig Geimpften stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis, Tischtennis, Golf, Judo oder auch Schießsport ausüben. Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten aus zwei Hausständen zulässig. Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten. Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten. Diese Vorgaben gelten für Sportangebote in Volkshochschulen, Tanz- und Ballettschulen entsprechend. Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können in Teamsportarten wie z.B. Fußball, Faustball, Hockey, Rugby oder andere Sportarten in Gruppen auf Außensportanlagen Kinder bis einschließlich 14 Jahre in der sportartspezifischen Gruppengröße ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.
Alle Sportanlagen (für Schwimmbäder und Fitnessstudios u. ä. bestehen zusätzlich ergänzende Regelungen), dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen aus bis zu zwei Hausständen genutzt werden. Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt. Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Das gleichzeitige Training in mehreren Kleingruppen (jeweils maximal zwei Haushalte, zuzüglich Genesene oder vollständig Geimpfte) in Spielsportarten auf einer Sportanlage ist in dieser Form zugelassen.
Sämtliche Informationen sind auch auf folgender Webseite des Landes Hessen abrufbar: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/freizeitangebote-und-sport
Weiterhin möchten wir in diesem Zusammenhang auf die jeweils gültigen Regelungen der Sportanlagen bei Erreichen der Stufe 1 und ggf. perspektivisch Stufe 2 verweisen:
Bitte beachten Sie auch die Auslegungshinweise zur Verordnung (Sportbetrieb ab Seite 25):
Auch der Landessportbund hat dies auf seiner Seite nochmals aktuell sehr gut zusammengefasst:
Momentan liegen uns noch keine Informationen bzgl. der Nutzung der Umkleidekabinen vor.
Öffnung der städt. Sporthallen bzw. Kreishallen
Die Bürgermeisterkonferenz hat in Absprache mit dem Landrat entschieden, dass die Kreishallen ab Dienstag, dem 25.05.2021 grundsätzlich wieder für den Vereinssport genutzt werden können. Natürlich unter den aktuellen Corona-Kontaktbeschränkungen bzw. unter Einhaltung der Hygienekonzepte und Sondervereinbarungen Ihrer Landes-/Sportverbände. Für die Kreishallen ist dies aber abhängig von der jeweiligen Schule und ob in den Sporthallen eine anderweitige schulische Nutzung stattfindet. Sollten erwogen werden, in Kreishallen Vereinssport zu betreiben, ist dies der Stadtverwaltung Lampertheim vorher anzuzeigen. Dort steht man im Kontakt mit den Schulleitungen bzw. Hausmeistern und kann abstimmen, ob sämtliche Schulsporthallen durch die jeweiligen Schulleitungen wieder für die Vereinsnutzung geöffnet sind.
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