Vereinsorgane

Nach unserer Satzung bestehen vier Vereinsorgane.

Dies sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Gesamtvorstand
  3. Der Vorstand gemäß § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand)
  4. Der Sport- und Kulturausschuss

Alle Organmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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