Ehrenordnung - TVL

§ 1 – Ehrungen

Der Turnverein 1883 e.V. Lampertheim kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Verein

a) den Ehrenbrief
b) die besonderen Vereinsehrennadeln
c) den Goldenen Ehrenring
d) das Amt eines Ehrenvorsitzenden bzw. Ehrenvorstandsmitgliedes
e) die Ehrenmitgliedschaft
f) die Ehrennadeln

verleihen.

§ 2 – Ehrenbrief

Der Ehrenbrief kann aufgrund einer mehrjährigen, ehrenamtlichen Tätigkeit in den Abteilungen des Vereins verliehen werden.

§ 3 – Die besonderen Vereinsehrennadeln

1. Die besondere Vereinsehrennadel in Bronze für mehrjährige, ehrenamtliche Mitarbeit, die über das normale Maß hinausgeht.

2. Die besondere Vereinsehrennadel in Silber für langjährige, ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand des Vereins, für herausragende sportliche Leistungen oder durch besondere Förderung des Vereins.

3. Die besondere Vereinsehrennadel in Gold für außerordentliche Verdienste und langjährige, ehrenamtliche Mitarbeit im Vorstand des Vereins.

§ 4 – Der Goldene Ehrenring

Der Goldene Ehrenring kann verliehen werden an Mitglieder, die sich in außergewöhnlichem Maße und durch langjährige, ehrenamtliche Mitarbeit um den Turnverein in besonderer Weise verdient gemacht haben. Die Verleihung des Ehrenringes ist die höchste Auszeichnung, die der Verein an Mitglieder vergeben kann. Die Zahl der lebenden Träger des Ehrenringes soll die Zahl fünf nicht übersteigen.

§ 5 – Ehrenvorsitzender bzw. Ehrenvorstandsmitglieder

Vorsitzende sowie Vorstandsmitglieder, die sich aufgrund ihrer langjährigen, ehrenamtlichen Tätigkeit große Verdienste um den Verein erworben haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenvorsitzenden bzw. Ehrenvorstandsmitgliedern ernannt werden. Sie können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen.

§ 6 – Die Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann verliehen werden für hervorragende Verdienste sowie für besondere Förderung des Vereins.

§ 7 – Besondere Bestimmung

Die Geehrten gemäß der §§ 4, 5 und 6 haben zu allen Veranstaltungen des Vereins freien Eintritt.

§ 8 – Ehrennadeln für Vereinsjubiläen

Für langjährige Mitgliedschaft werden folgende Ehrennadeln verliehen:

1. Ehrennadel in Bronze für 25-jährige Mitgliedschaft.
2. Ehrennadel in Silber für 40-jährige Mitgliedschaft.
3. Ehrennadel in Gold für 50-jährige Mitgliedschaft.

§ 9 – Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind die Vorstandsmitglieder und die Mitgliederversammlung.

§ 10 – Verleihung

Über die Verleihung der Auszeichnungen entscheidet der Vorstand, soweit die Ehrenordnung nichts anderes bestimmt. Für die Vergabe des Vereinsehrenringes ist die Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Vorstandes notwendig.

§ 11 – Urkunden

Über die Ehrungen werden jeweils Urkunden ausgestellt.

§ 12 – Aberkennung

Ehrungen und Auszeichnungen können vom Vorstand aberkannt werden, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.

Die vorstehende Ehrenordnung wurde in der Sitzung des Vorstandes am 10.03.1987 beschlossen. Die bisherige Ehrungsordnung vom 31.05.1977 wird außer Kraft gesetzt.

 

Lampertheim, dem 11. März 1987

gez. Karl Wunder

(Vorsitzender)