Kindeswohl - TVL

Kinder- und Jugendschutz geht uns alle an!

Wir als Sportverein setzen uns entschieden gegen jede Form von Kindeswohlgefährdung ein – auch gegen sexuelle Gewalt. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, die „Kultur des Hinschauens“ im Verein zu leben.

Doch was genau bedeutet Kindeswohlgefährdung?

Kindeswohlgefährdung ist…

  • andauerndes, wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns durch sorgeberechtigte oder sorgeverantwortliche Personen
  • sie kann aktiv oder passiv erfolgen oder
  • auf Grund unzureichender Einsicht oder Wissens

 

Kindeswohlgefährdung ist abhängig von Personen, Orten und Gelegenheiten und kann sich sehr unterschiedlich darstellen:

  • Ursachen können außerhalb des Vereins liegen (z.B. bei Familienangehörigen)
  • Sie kann unter Kindern/Jugendlichen stattfinden (z.B. Mobbing)
  • Sie kann durch Mitarbeiter*innen des Vereins erfolgen

 

Man unterscheidet in der Kindeswohlgefährdung zwischen Vernachlässigung und Misshandlung.
Vernachlässigung ist eine passive Form. Dem Kind werden Grundbedürfnisse verweigert. Es kann sich um körperliche Vernachlässigung (Hygiene, Nahrung, Kleidung) oder seelische Vernachlässigung (Schutz, Betreuung) handeln.

Missbrauch ist eine aktive Form der Gefährdung. Es handelt sich um eine nicht zufällige, aktive Schädigung des Opfers, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt. Man unterscheidet zwischen emotionaler bzw. seelischer Misshandlung (Ablehnung, Ausgrenzung, Demütigung, Beschimpfung, etc.), körperlicher Misshandlung (sichtbare Verletzungen, Schläge, Tritte, gesundheitliche Langzeitschäden durch falsches Training, etc.) und sexuellen Handlungen mit oder an Minderjährigen (Verletzung der altersgerechten Intimsphäre, sexuelle Gewalt).

 

Sexuelle Handlungen sind eine besondere Form der Kindeswohlgefährdung. Hier muss unterschieden werden zwischen Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen sowie sexueller Gewalt.

 

Grenzverletzungen können unabsichtlich sein, eine persönliche Unsicherheit ausdrücken oder als „Kultur des Wegschauens“ erfolgen (z.B. Glotzen des Trainers/der Trainerin beim Duschen oder Umkleiden, abwertende, anzügliche Kommentierungen des Körpers bei Jungen und Mädchen, sexistische Witze und Sticheleien, ungeschickte Hilfestellung an sensiblen Körperteilen). Maßstab für die Bewertung solcher Grenzüberschreitungen sind objektive Faktoren und das subjektive Empfinden.

  • Unbeabsichtigte Grenzüberschreitungen sind im Alltag nicht ganz zu vermeiden, sind aber im sozialen Miteinander korrigierbar.

 

Sexuelle Übergriffe sind ein Ausdruck unzureichenden Respekts. Sie können eine gezielte Desensibilisierung zur Vorbereitung sexueller Gewalt sein. Sie sind nicht einmalig und auch nicht zufällig. Sie finden mit, aber auch ohne Körperkontakt statt (z.B. häufiges Glotzen der Trainerin/des Trainers beim Duschen oder Umkleiden, exhibitionistische Handlungen wie z.B. scheinbar zufälliges Zeigen eines erigieren Gliedes, sich nackt oder fast nackt filmen lassen müssen, gemeinsames Anschauen von Pornos, Grabschen: gezielte und bewusste Berührungen bei Hilfestellung zwischen den Beinen, am Po oder am Busen, als Pflege oder Massage getarnte sexuelle Übergriffe)

  • Sie erfolgen absichtlich und sind damit nicht akzeptabel!

 

Strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt sind z.B.  Ausstellen, Herstellen, Anbieten und Eigenbesitz kinderpornografischer Produkte, sich per E-Mail mit einem Kind zu sexuellen Handlungen verabreden, pornografische Bilder zeigen, damit das Kind die Handlungen wiederholt, Berührungen der Genitalien, Schutzbefohlene zu sexuellen Handlungen zwingen, sexuelle Handlungen Minderjähriger zu fördern, orale, vaginale oder anale Vergewaltigung.

  • Die Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren
  • Vor einer Strafanzeige wird eine Beratung durch eine regionale Fachberatung empfohlen

 

Bei Verdachtsfällen ist Besonnenheit erforderlich. Blinder Aktionismus kann die Situation für die Beteiligten noch schlimmer machen.

 

Oftmals bietet die „Kultur des Wegschauens“ Möglichkeiten zur Kindeswohlgefährdung. Damit der Verein für alle Mitglieder, Kinder, Jugendliche und Übungsleiter*innen ein sicherer Ort ist, gemeinsam Sport zu treiben und zu trainieren, müssen wir die „Kultur des Hinschauens“ leben.

 

Deshalb habe ich, Julia Deisel, mich dazu bereit erklärt, die Aufgabe der Ansprechperson in Sachen Kindeswohl zu übernehmen. Unter der E-Mail-Adresse kindeswohl@tv-lampertheim.de könnt ihr euch bei mir melden, wenn

  • Ihr etwas beobachtet
  • Ihr einen Verdacht habt
  • Oder selbst Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt geworden seid

Ich werde das Gesagte ernst nehmen, behutsam damit umgehen und gemeinsam mit euch eine Lösung suchen.

 

 

Quellen:

https://www.sportjugend-hessen.de/fileadmin/media/information_service/infothek/K/Kindeswohl-Definitionen.pdf

https://www.sportjugend-hessen.de/fileadmin/media/information_service/infothek/K/Kindeswohl-Ansprechperson-Kinderschutz.pdf

https://www.sportjugend-hessen.de/fileadmin/media/information_service/infothek/K/Kindeswohlgefaehrdung-sexualisierte_Gewalt-Handlungsleitfaden.pdf