Der Turnverein Lampertheim setzt sich entschieden gegen jede Form von Kindeswohlgefährdung ein – auch gegen sexuelle Gewalt. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, die „Kultur des Hinschauens“ im Verein zu leben. In den 5 Reitern unten, findet ihr alle Information zum Kindeswohl.
Allgemeines
Kindeswohl im Sport / Kinder- und Jugendschutz geht uns alle an
Der Turnverein Lampertheim setzt sich entschieden gegen jede Form von Kindeswohlgefährdung ein – auch gegen sexuelle Gewalt. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, die „Kultur des Hinschauens“ im Verein zu leben.
Bei Verdachtsfällen ist Besonnenheit erforderlich, da blinder Aktionismus die Situation für die Beteiligten noch schlimmer machen kann.
Das Mitglied unserer Handballabteilung Arne Jaedke hat sich dazu bereit erklärt, die Aufgabe der Ansprechperson in Sachen Kindeswohl zu übernehmen.
Unter der E-Mail-Adresse kindeswohl@tv-lampertheim.de könnt Ihr euch melden, wenn:
- Ihr etwas beobachtet, das Euch verdächtig vorkommt,
- Ihr einen konkreten Verdacht habt, dass ein Kind oder Jugendlicher gefährdet sein könnte,
- oder selbst Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt geworden seid.
Zusätzlich wurde eine übergreifende Projektgruppe „Kindeswohl im Sport“ beim Turnverein Lampertheim gegründet. Ziel der Projektgruppe ist, dass in jeder Abteilung mit Kinder- und Jugendarbeit ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Aktuell gehören folgende Personen / Abteilungen zur Projektgruppe:
· Claudia Schneibel, Abteilung Leichtathletik (claudia.schneibel@tv-lampertheim.de)
· Arne Jaedke, Abteilung Handball (arne.jaedke@tv-lampertheim.de)
· Frank Mackenroth, Abteilung Fußball (frank.mackenroth@tv-lampertheim.de)
· Anna Bier, Abteilung Turnen (anna.bier@tv-lampertheim.de)
Die Mitglieder der Projektgruppe stehen euch ebenfalls zur Verfügung, wenn ihr Fragen oder Anliegen habt. Sie arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen im Verein in einem sicheren und unterstützenden Umfeld Sport treiben können.
Wir möchten betonen, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine gemeinschaftliche Aufgabe ist. Jeder im Verein – von den Trainern über die Eltern bis hin zu den Vereinsmitgliedern – trägt Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahren geschützt werden. Gemeinsam können wir eine Kultur des Hinschauens und Handelns schaffen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt.
Was ist Kindeswohlgefährdung?
Kindeswohlgefährdung
ist…
- andauerndes, wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns durch sorgeberechtigte oder sorgeverantwortliche Personen
- sie kann aktiv oder passiv erfolgen oder
- auf Grund unzureichender Einsicht oder Wissens
Kindeswohlgefährdung ist abhängig von Personen, Orten und Gelegenheiten und kann sich sehr unterschiedlich darstellen:
- Ursachen können außerhalb des Vereins liegen (z.B. bei Familienangehörigen)
- Sie kann unter Kindern/Jugendlichen stattfinden (z.B. Mobbing)
- Sie kann durch Mitarbeiter*innen des Vereins erfolgen
Man unterscheidet in der Kindeswohlgefährdung zwischen Vernachlässigung und Misshandlung.
Vernachlässigung ist eine passive Form. Dem Kind werden Grundbedürfnisse verweigert. Es kann sich um körperliche Vernachlässigung (Hygiene, Nahrung, Kleidung) oder seelische Vernachlässigung (Schutz, Betreuung) handeln.
Missbrauch ist eine aktive Form der Gefährdung. Es handelt sich um eine nicht zufällige, aktive Schädigung des Opfers, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt.
Man unterscheidet zwischen emotionaler bzw. seelischer Misshandlung (Ablehnung, Ausgrenzung, Demütigung, Beschimpfung, etc.), körperlicher Misshandlung (sichtbare Verletzungen, Schläge, Tritte, gesundheitliche Langzeitschäden durch falsches
Training, etc.) und sexuellen Handlungen mit oder an Minderjährigen (Verletzung der altersgerechten Intimsphäre, sexuelle Gewalt).
Sexuelle Handlungen sind eine besondere Form der Kindeswohlgefährdung. Hier muss
unterschieden werden zwischen Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen sowie sexueller Gewalt.
Grenzverletzungen können unabsichtlich sein, eine persönliche Unsicherheit ausdrücken oder als „Kultur des Wegschauens“ erfolgen (z.B. Glotzen des Trainers/der Trainerin beim Duschen oder Umkleiden, abwertende, anzügliche Kommentierungen des Körpers bei Jungen und Mädchen, sexistische Witze und Sticheleien, ungeschickte Hilfestellung an sensiblen Körperteilen). Maßstab für die Bewertung solcher Grenzüberschreitungen sind objektive Faktoren und das subjektive Empfinden.
- Unbeabsichtigte Grenzüberschreitungen sind im Alltag nicht ganz zu vermeiden, sind aber im sozialen Miteinander korrigierbar.
Sexuelle Übergriffe sind ein Ausdruck unzureichenden Respekts. Sie können eine gezielte Desensibilisierung zur Vorbereitung sexueller Gewalt sein. Sie sind nicht einmalig und auch nicht zufällig. Sie finden mit, aber auch ohne Körperkontakt statt (z.B. häufiges Glotzen der Trainerin/des Trainers beim Duschen oder Umkleiden, exhibitionistische Handlungen wie z.B. scheinbar zufälliges Zeigen eines erigieren Gliedes, sich nackt oder fast nackt filmen lassen müssen, gemeinsames Anschauen von Pornos, Grabschen: gezielte und bewusste Berührungen bei Hilfestellung zwischen den Beinen, am Po oder am Busen, als Pflege oder Massage getarnte sexuelle Übergriffe)
- Sie erfolgen absichtlich und sind damit nicht akzeptabel!
Strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt sind z.B. Ausstellen, Herstellen, Anbieten und Eigenbesitz kinderpornografischer Produkte, sich per E-Mail mit einem Kind zu sexuellen Handlungen verabreden, pornografische Bilder zeigen, damit das Kind die Handlungen wiederholt, Berührungen der Genitalien, Schutzbefohlene zu sexuellen Handlungen zwingen, sexuelle Handlungen Minderjähriger zu fördern, orale, vaginale oder anale Vergewaltigung.
- Die Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren
- Vor einer Strafanzeige wird eine Beratung durch eine regionale Fachberatung empfohlen
Bei Verdachtsfällen ist Besonnenheit erforderlich. Blinder Aktionismus kann die Situation für die Beteiligten noch schlimmer machen.
Oftmals bietet die „Kultur des Wegschauens“ Möglichkeiten zur Kindeswohlgefährdung. Damit der Verein für alle Mitglieder, Kinder, Jugendliche und Übungsleiter*innen ein sicherer Ort ist, gemeinsam Sport zu treiben und zu trainieren, müssen wir die „Kultur des Hinschauens“ leben.
Rechtlicher Rahmen
Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII.
§72a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag durch den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen als Aufgabe der Jugendämter, und verdeutlicht die Beteiligung der freien Träger an dieser Aufgabe.
Der TV Lampertheim beschäftigt sich mit dem Thema „Kindeswohl“ schon seit längerer Zeit und ein umfangreiches Schutzkonzept zum Thema "Kindeswohl“ ist in Bearbeitung.
Unsere ehrenamtlichen Trainer gerade im Kinder- und Jugendbereich haben alle ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt und unterliegen dem Verhaltens- / Ehrenkodex.
Das Konzept dient zum Schutz für Kinder und Jugendlichen in unserem Verein – aber auch zum Schutz unseren Übungsleitern und Trainern.
Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung hat sich der TV Lampertheim und damit seine Mitglieder zudem in seiner Satzung zu folgendem hinsichtlich Kindeswohl verpflichtet:
„Der Verein übernimmt Verantwortung für die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen (Kindeswohl). Hierzu wird eine Person aus dem Vorstand (§ 14) benannt, welche das Thema Kindeswohl im Aufgabenportfolio des Gesamtvereins verankert (u.a. durch Bestimmung eines Ansprechpartners für Kindeswohl im Gesamtverein). Diese Person wird den Vorstand (§14) in regelmäßigen Abständen über das Thema Kindeswohl informieren.“ (Satzung TV Lampertheim 2025 §4, Abs. 4)
Kontakt
Der Turnverein Lampertheim setzt sich entschieden gegen jede Form von
Kindeswohlgefährdung ein – auch gegen sexuelle Gewalt. Deshalb ist es uns ein
großes Anliegen, die „Kultur des Hinschauens“ im Verein zu leben.
Etwas Verdächtiges gesehen? Ein konkreter Verdacht, dass eine Gefährdung vorliegt? Selbst Opfer geworden? Oder etwas Anderes, was Dich bewegt oder Du loswerden
willst?
Dann melde Dich bei der E-Mail-Adresse oder bei einen unserer Ansprechpersonen.
Hauptverein:
kindeswohl@tv-lampertheim.de
Abteilung Handball:
arne.jaedke@tv-lampertheim.de
Abteilung Turnen:
anna.bier@tv-lampertheim.de
Abteilung Leichtathletik:
claudia.schneibel@tv-lampertheim.de
Abteilung Fußball:
frank.mackenroth@tv-lampertheim.de






