Vereinsorgane - TVL
Nach unserer Satzung bestehen vier Vereinsorgane.
Dies sind:
- Die Mitgliederversammlung
- Der Gesamtvorstand
- Der Vorstand gemäß § 26 BGB (Geschäftsführender Vorstand)
- Der Sport- und Kulturausschuss
Alle Organmitglieder müssen Vereinsmitglieder sein.