Kündigung - TVL
Die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft ist in § 7 unserer Vereinssatzung geregelt. Demnach ist eine Beendigung der Mitgliedschaft wie folgt möglich:
(1) Die Mitgliedschaft eines Mitglieds endet durch:
a) Austritt
b) Streichung aus der Mitgliederliste
c) Ausschluss aus dem Verein
d) Tod
(2) Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Das Mitglied ist für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung verantwortlich. In Einzelfällen hat der Vorstand die Möglichkeit nach eigenem Ermessen, den Austrittszeitpunkt gesondert festzulegen.
(3) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, oder sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt.
(4) Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Gesamtvorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied
a) die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt
b) die Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt
(5) Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat der Gesamtvorstand dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Frist von vierzehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Betroffenen mittels eingeschriebenen Briefs bekannt zu geben. Gegen den Auschlussbeschluss steht dem Betroffenen kein Berufungsrecht zu.
(6) Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein. Im Falle des Ausschlusses dürfen Vereinsauszeichnungen nicht weiter getragen werden.